Rauchwarnmelderpflicht

Fast alle Bundesländer haben schon oder werden spätestens im Verlauf des Jahres 2012 die Rauchwarnmelderpflicht nicht nur in Neubauten sondern auch in Altbauten einführen.
Die Verpflichtung wird in den einzelnen Bauordnungen der Länder geregelt.
Hierzu noch einige Zahlen.
Jährlich kommt es zu ca. 200.000 gemeldeten Bränden, bei denen rund 600 Menschen ums Leben kommen. Etwa 95 Prozent davon sterben an einer Rauchvergiftung. Annähernd jedes dritte Brandopfer ist ein Kind. In der Zeit zwischen 23 und 7 Uhr werden 70 Prozent der Personen im Schlaf überrascht. Die meisten Brände entstehen in privaten Haushalten.
Die Rauchwarnmelderpflicht fordert einen MIndestschutz von je einem Melder im Flur, Schlaf- und Kinderzimmer, pro Etage.
Aktuell haben folgenden Bundesländer die Rauchmelderpflicht einegführt (Stand Mai 2012):
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Internetadresse.
www.rauchwarnmelder-lebensretter.de